Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich ab 2023 – Förderung von KfW und BAFA wird neu geordnet
2023 sind noch einmal umfangreiche Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu erwarten.
Übersicht über die Veränderungen der BEG in der Sanierung
- Übersicht über die Veränderungen BEG Neubau, vermutlich zum 1. 3.
- Umsetzung der Förderung Worst Performance Buildings
- Umsetzung der Anforderung 65 Prozent Erneuerbare beim Heizungstausch
- Änderungen beim iSFP
- Anforderung für Förderung in der NH-Klasse
- SerSan (serielle Sanierung)
- Pflichtnachweise – Heizlast und hydraulischer Abgleich – Welche Herausforderungen bestehen für das Handwerk und Planer
KFW-Förderung
Die Kredit- und Förrderbank für Wiederaufbau (KFW) bietet zinsvergünstigte Darlehen oder Zuschüsse für energetische Sanierungen an. Sie fordert Nachweise oder Bestätigungen, die nur von einem in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder einer nach Landesrecht (des jeweiligen Bundeslandes) berechtigten Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung ausgestellt werden können.
Energieeffizient Sanieren
Für die Beantragung eines Tilgungzuschusses bei Sanierung auf Neubauniveau
(Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55) wird eine Bestätigung eines Sachverständigen,
bzw. ein Energiebedarfsausweis und eine Bestätigung über die plangemäße
Durchführung der Maßnahmen von der KFW gefordert.
Auch bei Einzelmaßnahmen muss der Antrag von einem Sachverständigen
bestätigt und unterschrieben werden.
Energieeffizient Bauen
Im KFW-Programm "Energieffizient Bauen"
werden Berechnungen verlangt, in denen der maximale Primärenergiebedarf
und der spezifischen Transmissionswärmeverlust des Gebäudes
nachgewiesen werden. Im Bezug auf das KFW-Effizienzhaus 55 und 70 werden
diese Werte nach EnEV ermittelt, in Bezug auf das Passivhaus wird zur
Berechnung das Passivhaus-Projektierungspaket zu Grunde gelegt.
Die Ergebnisse müssen als Bestätigung dem Kreditantrag beigefügt
werden.
Bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer
Energien ist stets ein hydraulischer Abgleich einzuhalten und die Durchführung nachzuweisen